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Nachteilsausgleich

Wenn bei einer Schülerin/einem Schüler eine Behinderung, eine Erkrankung oder eine Entwicklungsstörung eine gravierende Beeinträchtigung des schulischen Lernens zur Folge hat, ist besondere Aufmerksamkeit für das Befinden der Betroffenen/des Betroffenen und dessen schulische Situation nötig. Es ist Aufgabe der Schule, individuelle pädagogische Hilfestellung und Unterstützung und ggfs. kompensatorische Hilfen anzubieten. Einfühlungsvermögen und pädagogisches Handeln sind gefragt.

Darüber hinaus kann im Einzelfall ein sog. Nachteilsausgleich gewährt werden. Dieser dient dazu, die Beeinträchtigung im Sinne der Chancengleichheit durch besondere pädagogische Maßnahmen, besondere Hilfsmittel oder die Anpassung der Rahmenbedingungen auszugleichen. Das schulartgemäße Niveau wird dabei nicht herabgesetzt.

Die Arbeitshilfe stellt zunächst die allgemeinen Grundsätze zum Nachteilsausgleich dar und die konkrete Vorgehensweise für den Einzelfall dar. Ergänzend werden Beispiele aus der Praxis aufgezeigt. Die rechtlichen Grundlagen sind durch die entsprechende Verwaltungsvorschrift abgebildet, hilfreiche Vorlagen für die Dokumentation sind außerdem integriert und auch separat abrufbar.

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