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Sprachförderung in der Schule



Das Erlernen der deutschen Sprache und die Sprachförderung allgemein haben einen hohen Stellenwert im Rahmen der Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen. Darüber hinaus richtet sich der Sprachförderauftrag der Schule aber auch an alle anderen Schülerinnen und Schülern, die einen sprachlichen Förderbedarf haben.

Die sprachliche Förderung gehört zu den zentralen Aufgaben- und Handlungsfeldern in den Schulen aller Schularten. Sie ist Auftrag für alle am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten und beschränkt sich nicht nur auf das Fach Deutsch. Vielmehr haben alle Fächer einen sprachbildenden Auftrag. Dieser Auftrag ist in allen Bildungsplänen verankert.

Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums.pdf über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen vom 31. Mai 2017 bildet unter anderem die Grundlage für die Einrichtung von besonderen Maßnahmen wie beispielsweise Vorbereitungsklassen und –kursen für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf. 

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